Unser Service-Telefon:   +49 (2234) 5011271

Kindertagespflege Frechen

Johann-Schmitz-Platz 1
50226 Frechen (Frechen)
 
Kontaktdaten
Nina Kamgain  
Telefon: 022345011740
Telefax: 022345011440
E-Mail: kindertagespflege@stadt-frechen.de
Web: https://www.stadt-frechen.de/vv/produkte/106040100000040839.php

Träger

Stadtverwaltung Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1 - 3
50226 Frechen
Telefon: 02234 - 5011750
Telefax: 02234 - 5011440
E-Mail: kindertageseinrichtungen@stadt-frechen.de
Web: http://www.stadt-frechen.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 248
  • ab 4 Monaten
  • ab 1 Jahr
  • ab 2 Jahren

Kurzinfo

Hier können Sie Ihr Interesse an einer Vermittlung einer Kindertagespflegeperson angeben.

Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung. Sie bietet sich neben der Kindertageseinrichtung, als gleichrangige Betreuungsform für das Alter von 0-3 Jahren an. Sie ist hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vergleichbar.

Kindertagespflege geht dabei individuell auf die Bedürfnisse der Familien ein. Auf diesem Wege erhalten Sie Unterstützung, um Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studienzeiten und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

Die Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege sind vielfältig.

  • Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson ist die häufigste Betreuungsform. Die Tagespflegeperson ist selbständig tätig und verfügt über geeignete Räumlichkeiten. Darüber hinaus ist Kindertagespflege in angemieteten Räumen möglich. Es können bis zu 5 Kinder betreut werden.
  • Zusammenschlüsse von zwei oder drei Kindertagespflegepersonen ist ein weiteres Betreuungsmodell (sog. Großtagespflegestellen). Hier werden bis zu 9 Kinder, meistens in angemieteten Räumen betreut.
  • Tagespflege im Haushalt der Eltern: Die Tagespflegeperson wird von den Eltern angestellt. Bei dieser Betreuungsform wird eine Anmeldung über die Minijobzentrale seitens der Eltern erforderlich. In diesen Fall sind die Eltern Arbeitgeber und weisungsbefugt.


Plätze:

  • Anzahl Plätze: 248
  • Anzahl Tagespflegepersonen in Frechen: 53


Betreuungsumfang:

  • Eine Betreuungszeit von mindestens 15 Stunden und maximal 45 Stunden
  • Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.


Die Auswahl von „Kindertagespflege Frechen“ dient der Übersicht der Bedarfe. Eine Vermittlung von Kindertagespflegepersonen erfolgt persönlich via Telefon oder Mail.



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Öffnungszeiten

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Donnerstag 14.30 bis 16.30 Uhr

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich


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Team

Fachberatung Kindertagespflege

Abteilung Kindertageseinrichtungen

Nina Kamgain

Johann-Schmitz-Platz 1-3

50226 Frechen


02234/501-1740

Montag, Dienstag, Freitag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Donnerstag 14.30 bis 16.30 Uhr

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

kindertagespflege@stadt-frechen.de


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Innen

Gesetzliche Grundlage

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung/Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Satzung der Stadt Frechen.

Nach § 22 und § 23 SGB VIII (s. Anlage 1) ist die Kindertagespflege neben institutionellen Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe, zur Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen.

Hinsichtlich der für die Eltern entstehenden Kosten ist die Kindertagespflege der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Laut Ratsbeschluss zahlt die Stadt Erftstadt den Kindertagespflegepersonen eine Geldleistung. Letztere verzichten auf Zuzahlungen von Seiten der Eltern (ausgenommen hiervon ist das Essensgeld).

Die Leistungen der Stadt Frechen umfassen die Gewinnung, Überprüfung, Beratung und Qualifizierung von geeigneten Kindertagespflegepersonen, die Information und Beratung von Personensorgeberechtigten, die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson sowie die weitere fachliche Begleitung der Kindertagespflege (§ 23 Abs. 1 SGB VIII).


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Außen

Alle Information zur Kindertagespflege, sowie Links und Downloads finden Sie auf unserer Homepage


Kindertagespflege Stadt Frechen


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Kooperation und Vernetzung

Vertretungsregelung

Kindertagespflege als flexible und passgenaue Form der Kinderbetreuung sollte stets auch verlässlich für Kinder, Eltern und Tagespflegepersonen sein. Durch Krankheit oder andere unvorhersehbare betreuungsfreie Zeiten kann es zu Situationen kommen, in denen eine Tagespflegeperson vertreten werden muss.

Gem. § 23 SGB VIII haben Eltern Anspruch auf Vertretung, welche das zuständige Jugendamt zu gewährleisten hat. Das Jugendamt der Stadt Frechen hat daher seit dem 01.10.2015 eine Vertretungstagespflege eingerichtet.

Kontaktdaten:

Vertretungstagespflegestelle der Stadt Frechen

Kölner Straße 64-66

50226 Frechen

Telefon: 02234/4358614 Mobil: 0151/61543775

E-Mail: Vertretungstagespflege@stadt-frechen.de


Voraussetzungen:

Ein Kind kann in der Vertretungstagespflege betreut werden, wenn:

  • die Tagespflegeperson krank ist oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht arbeiten kann,
  • beide Eltern berufs- oder ausbildungsbedingt die Betreuung ihres Kindes nicht gewährleisten können,
  • und die Eltern keine Möglichkeit haben Ihr Kind im Verwandten- oder Bekanntenkreis betreuen zu lassen.

Die Betreuung des Kindes durch eine ihm bekannte Person ist aus pädagogischen Gründen immer sinnvoller und wird dem Kindeswohl eher gerecht. Bitte überlegen Sie daher bereits zu Beginn des Betreuungsverhältnisses, welche Betreuungsmöglichkeiten sie im Falle einer Erkrankung der Tagespflegeperson haben.

Außer bei der Erkrankung der Tagespflegeperson kann die Vertretungstagespflegestelle auch bei nachweislicher Urlaubssperre der Eltern während der Urlaubzeit der Tagespflegeperson in Anspruch genommen werden. Ein Antrag auf Vertretung ist schriftlich anhand eines Vordruckes i.d.R. mindestens drei Monate vorher beim Jugendamt einzureichen. Die Urlaubssperre ist unter Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

In der Vertretungsstelle können nur Kinder betreut werden, die dort ausreichend an mindestens zwei Tagen eingewöhnt sind.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Antrag auf Förderung der Kindertagespflege

Der Antrag auf Förderung der Kindertagespflege kann online unter folgendem Link gestellt werden:

Online-Antrag


Alternativ kann der Antrag per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Abteilung Kindertageseinrichtungen

Nina Kamgain

Johann-Schmitz-Platz 1-3

50226 Frechen


Unter folgenden Voraussetzungen ist die Förderung in Kindertagespflege durch die Stadt Frechen möglich:

  • bei einer Betreuung von mindestens 15 Stunden, 20 Stunden, 25 Stunden oder 30 Stunden ohne Nachweis von Berufstätigkeit/ Ausbildung oder Schule/ Studium beider Elternteile.
  • bei einer Betreuung von 35 Stunden, 40 Stunden und maximal 45 Stunden mit Nachweis von Berufstätigkeit/ Ausbildung oder Schule/ Studium beider Elternteile.
  • Das Betreuungsverhältnis ist mindestens für 3 Monate angelegt.
  • Der Antrag wurde vollständig und rechtzeitig ca. 3 Monate vor Betreuungsbeginn eingereicht


Anlagen die mit dem Antrag eingereicht werden müssen:

  • Bescheinigungen für den Arbeitgeber
  • Erklärung zur qualifizierten Tagespflege
  • ggf. aktueller Steuerbescheid
  • ggf. Elterngeldbescheid
  • Betreuungsvertrag


Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die Fachberatung Kindertagespflege.

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und erfolgter Prüfung erhalten Sie sodann einen schriftlichen Bescheid.

Gleichzeitig mit Beginn der Eingewöhnung wird der Elternbeitrag fällig. Über den Elternbeitrag erhalten Sie einen gesonderten Bescheid der Elternbeitragsstelle.


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. 

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier https://www.stadt-frechen.de/vv/produkte/106040100000046421.php


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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Servicestelle
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Telefon: +49 (2234) 5011271
E-Mail: Kitanavigator@stadt-frechen.de

Servicezeiten: 

Mo. + Di. + Fr. 
09:00-11:00 Uhr
Do. 
14:30-16:30 Uhr

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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